Flottenerneuerungsprogramm

Gute Nachrichten für Unternehmer: Wer sich aktuell für einen neuen Lkw der Abgasstufe 6 entscheidet, und gleichzeitig sein Altfahrzeug (Euro 0 – 5 oder EEV) verschrottet, erhält dafür einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 EUR bzw. 15.000 EUR.[1]

Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten eine Förderung, wenn sie ein oder mehrere gewerblich eingesetzte(s) Bestandsfahrzeug(e) der Fahrzeugklasse N2 oder N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von wenigstens 7.500 kg verschrotten lassen, die mit einem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro V/EEV oder schlechter betrieben werden, und dafür ein Neufahrzeug entweder mit Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI anschaffen. Das Neufahrzeug muss über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen. Soweit es sich um ein Nutzfahrzeug der Schadstoffklasse Euro VI handelt, muss dieses zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein.

Detaillierte Informationen zum Verfahren sowie der erforderlichen Angaben zum anzuschaffenden Neufahrzeug und Unterlagen für einen Antrag erhalten Sie bei unserem Verkaufsteam. Gerne beraten wir Sie ganz unverbindlich, wie Sie von der staatlichen Förderung profitieren können.

Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr über das eService-Portal ab dem 26.01.2021 um 09:00 Uhr möglich.

Welche Termine sind zu beachten?

  • Anträge können ab Dienstag, 26. Januar 2021 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
  • Die Einreichung der Anträge ist ausschließlich in elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr über das eService-Portal https://antrag-gbbmvi.bund.de möglich.
  • Die Antragsformulare können bereits ab dem 15. Januar 2021 heruntergeladen und vorbereitet werden.
  • Eine Antragstellung ist bis spätestens 15. April 2021 beim BAG möglich.
  • Das elektronische Antragssystem wird geschlossen, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.

Hier können Sie sich vorab schon einmal informieren:
Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr: https://antrag-gbbmvi.bund.de

[1] Voraussetzungen: Die Nutzung des Bestandsfahrzeuges und des zu beschaffenden Neufahrzeuges muss gewerblich sein. Die neu zugelassenen Lkw müssen über rollwiderstandsoptimierte Reifen verfügen (nach EU-Verordnung). Ein Nachweis über die Ausstattung des Fahrzeugs mit den genannten Reifen muss dem Antrag beigefügt werden. Die neu zugelassenen Lkw müssen über Abbiegeassistenten verfügen (der den Vorgaben des BMVI erfüllt). Eine Bestätigung des nachträglichen Einbaus muss dem Antrag beigefügt werden. Nachgewiesene Verschrottung des Bestandsfahrzeugs (Euro 0 - V oder EEV). Das zu verschrottende Bestandsfahrzeug muss mind. 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung). Die Verschrottung muss spätestens 2 Monate nach Zulassung des Neufahrzeugs und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen. Der Nachweis hierzu muss dem BAG bis zum 31. Dezember 2021 vorliegen. Der neue Lkw muss mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben bzw. der Leasing-Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben. Ein Fahrzeug ist ein "Neufahrzeug", wenn es das Produktionsjahr 2021 aufweist. Der Nachweis über die erfolgte Zulassung muss spätestens 2 Monate nach Zulassung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 beim BAG eingereicht werden.

zurück zum Seitenanfang